Energieberatung

Unsere Bauausführung erfolgt streng nach der neuesten Energieeinsparverordnung (ENEV). In Verbindung mit durchdachten Konzepten und der Nutzung von regenerativen Energien verwirklichen wir mit Ihnen in kleinen Schritten schon jetzt die Anforderung für ein KfW Energiesparhaus.

Gemeinsam erörtern wir die Grundlagen für Ihr Zuhause, dabei wählen Sie gemeinsam mit uns und unserer Energieberatung folgende Komponenten aus:

  • Außenwand: Sie wählen bei uns zwischen einem massiven Mauerwerk ohne oder mit Dämmung (Porenbeton, Ederziegel, Kalksandstein, Liaplan, Liapor)
  • Fenster mit oder ohne Rollläden (im Preis ist immer eine 3-Scheiben-Verglasung)
  • Heizung: Gas mit Solarthermie, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, Pelletofen
  • Zubereitung des Warmwassers inkl. Speicher
  • Lüftungsanlage: dezentral oder Zentral in Verbindung mit der Heizanlage
  • Stromerzeugung durch Photovoitalkanlage

Fördermittelrechner

Beantworten Sie einige wenige Fragen zu Ihrem Projekt und Sie erhalten erste  Informationen zu möglichen Höhe Ihres Zuschusses, zu technischen Anforderungen sowie zum richtigen Antragsverfahren.

https://www.waermepumpe.de/foerderrechner/

Wir als bauausführendes Unternehmen halten dabei folgende Werte ein:

die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Bauteile, die das beheizte oder gekühlte Bauvolumen umgeben

  • der Wärmebrückenzuschlag für diese Außenbauteile,
  • den Bemessungswert für die Luftdichtheit der Gebäudehülle,
  • die Regeln für die Berücksichtigung des Sonnenschutzes,

 

Im Preis enthalten sind:

 

  • Energieausweis/Wärmeschutznachweis
  • KFW-Berechnungen
  • Anträge für Fördermittel, evtl.. Gemeinsam mit Ihrem Bänker ( KFW)
  • Blower Door Test

 

 

Neue Energien ab dem Jahr 2021!

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, bündelt die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot. Dies umfasst u. a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Mit der BEG sollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärkt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert werden.

Link: BMWi – Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

 

Grundlagen der Energieeinsparverordnung

Wer ein neues Wohnhaus plant, baut oder saniert, muss darauf achten, dass der berechnete, jährliche Primärenergiebedarf des Neubaus für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung den erlaubten Höchstwert nicht überschreitet. Die einzuhaltenden Anforderungen wurde mit der Zeit mehrfach verschärft. Auch künftig sind weitere Verschärfung zu Gunsten des Energieeinparens geplant. So sind 2009 und 2012 jeweils Verschärfungen um bis zu 30% erfolgt, da sich der Stand der Technik entsprechend entwickelt. Auch 2014 wurde die EnEV überarbeitet bzw. aktualisiert, um das Zeil der Bundesregierung zu erreichen: ein klimaneutraler Gebäudebestand. Dazu rechnen:

Modernisierungspflicht für alle Gas- und Ölheizungen sowie Heizkessel

Schärfere Grenzen für den Primärenergiebedarf von Neubauten (25%) und die Gebäudehülle (um 20%)

Verpflichtende Stichprobenkontrollen der Energieausweise

Einfacheres Nachweiseverfahren für Wohngebäude (EnEV Easy)

Neuskalierung mit Bandtacho beim Energieausweis inkl. Vorlagepflichten, Pflichtbestandteile und Abkürzungen

Es gibt aber auch Kritik an der EnEV 2014. So erfasst die EnEV 2014 nur zu wenige der zahlreichen veralteten Heizungen.

Die Einhaltung bzw. Übererfüllung der geforderten Werte hat auch Folgen. So erfüllt man etwa das Wärmegesetz, wenn man sein Haus so gut dämmt, dass er die EnEV um mehr als 14% übererfüllt wird.

 

Energieeffizientes Bauen (55, 40 oder 40 Plus oder eine entsprechende Eigentumswohnung)

Energieeffizientes Bauen erfordert komplexes Fach­wissen. Einer unserer Experten stellt für Sie sicher, dass die Bau­maß­nahmen zum gewünschten Ergebnis führt. 

Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt

  • für alle Wohngebäude,  B.für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude,  B.für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

 

Wenn Sie neues Effizienzhaus  bauen oder kaufen, fördern wir Sie wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss  oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl. Genaueres entnehmen Sie unserem Fördermittelservice.

Wichtig: Reihenfolge beachten!

Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungs­leistungen könn

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