Fördermittel

Förderungen im Überblick

Förderungen im Überblick ab 2021 – Bestand und Neubau, sowie Austausch Ihrer Heizanlage

Wer mit Erneuerbaren Energien heizt, wird vom Staat belohnt. So­wohl im Neubau als auch für den Austausch Ihrer alten Heizung ge­gen eine Wärmepumpe gibt es at­traktive Zuschüsse. Das Marktanreizprogramm (MAP) wurde am 01. Januar 2021 durch die Einzelmaßnahmen in der Bun­desförderung für effiziente Gebäu­de (BEG) abgelöst. Diese gelten für Maßnahmen an Bestandsgebäuden. Im Neubau erfolgt die Förderung über KfW-Programme.

Bei einer Sanierung haben Sie grundsätzlich die Wahl: Wird das Gebäude auf einen speziellen Effi­zienzhausstandard saniert, kann die Förderung über das KfW-Programm 151 erfolgen. Werden nur einzelne Maßnahmen, z.B. Heizungstausch, durchgeführt, können diese Kosten als Einzelmaßnahmen bei der BAFA gefördert werden. Auch eine Kombi­nation aus beiden Programmen ist möglich.

Ab dem 1. Juli 2021 werden die KfW-Programme durch die BEG Effizienz­hausförderung abgelöst. Die Einzel­heiten zu diesem neuen Programm befinden sich noch in der Diskus­sion und werden daher in diesem Förderratgeber nicht ausführlich beschrieben.

Gemeinsam mit ihnen und Ihrem Finanzierungspartner (z.B. Geschäftsbank, Sparkasse, Genos­senschaftsbank) beantragen wir die Förderungen. Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesam­ten Betrag zurückzahlenDie Förderprogramme 151, 152, 153, 430 und 431 werden am 01.07.2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude abgelöst.

Fördermittelrechner

Beantworten Sie einige wenige Fragen zu Ihrem Projekt und Sie erhalten erste Informationen zu möglichen Höhe Ihres Zuschusses, zu technischen Anforderungen sowie zum richtigen Antragsverfahren.

Förderrechner Wärmepumpe | Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (waermepumpe.de)

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG) 

Der Antrag ist online zu stellen und damit dabei nicht schief geht, steht Ihnen unser Fördermittelservice zur Verfügung. Wir reichen den Antrag für sie ein. Zuständig ist das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Im Falle einer Vollsanierung können die Wärmepumpe als Einzelmaßnahme und die Maßnahmen an der Gebäudehülle über die Effizienzhausförderung der KfW gefördert werden. Doppelförderungen sind dabei auszuschließen.

                                          Austausch Ölheizung mit iSFP

Austausch Öl-Heizung

Austausch sonstige Heizung mit iSFP

Austausch sonstige Heizung

Wärmepumpe

50 %

45 %

40 %

35 %

Hybrid: Wärmepum­pe und ein anderer erneuerbarer Wär­meerzeuger

50 %

45 %

40 %

35 %

Hybrid: Gas-Brenn­wert und

Wärmepumpe

45 %

40 %

35 %

30 %

KfW-Programm 151/152 “Energieeffizientes sanieren“

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 ge­stellt wurde. Eine Voraussetzung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Gefördert werden auch Einzelmaßnahmen, allerdings kein Heizungstausch. Über das Programm erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 Euro mit Tilgungszuschuss. Je nach Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 % des Kreditbetrages möglich. Eine Kombination mit den BEG-Einzel­maßnahmen ist möglich, wenn die Kosten für die geförderte Heizung nicht in diesem KfW-Programm an­gesetzt werden.

www.kfw.de/151

 

KfW-Programm 153 “Energieeffizient Bauen”

Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienz­hauses 55, 40 oder 40 Plus oder einer entsprechenden Eigentums­wohnung. Der Kredit unterstützt auch die Umwidmung unbeheiz­ter Nicht-Wohngebäude zu einem Wohngebäude. Gefördert werden die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) so­wie die Kosten der Beratung, Pla­nung und Baubegleitung bzw. der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten). Über das Programm erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohn­einheit mit Tilgungszuschuss. Je nach Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des Kreditbetrages möglich.

www.kfw.de/153

Weitere KfW-Programme:

  • KfW-Programm 167 “Energieeffizi­ent Sanieren – Ergänzungskredit” kfw.de/167
  • KfW-Programm 271 “Erneuerbare Energien – Premium” kfw.de/271
  • KfW-Programm 276-278 “Energie-effizient Bauen und Sanieren” kfw.de/276
  • KfW-Programm 430 “Energie-effizient Sanieren – Investitionszuschuss” kfw.de/430
  • KfW-Programm 431 “Energie-effizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung” kfw.de/431

 

Förderfähige Kosten:

Neben den Anschaffungskosten sind auch folgende Ausgaben förderfähig:

  • die Installation und Inbetriebnahme,
  • die notwendigen Umfeldmaßnahmen, z.B. der Ausbau und die Entsorgung des alten Öltanks,
  • die Optimierung des Wärmeverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers.

 

Die zur Förderung anrechnungsfähigen Kosten sind auf 60.000 € pro Wohneinheit begrenzt.

Lüftungsanalagen

Wärmepumpen-Anlagen kombiniert mit Lüftungsgeräten inklusive Wärmerückgewinnung, sofern förderfähige Wärmepumpen mit Lüftungsgeräten inklusive Wärmerückgewinnung kombiniert und diese Komponenten regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden

inklusive erforderlicher Lüftungsleitungen und Lüftungszubehör.

Wie bekomme ich die Förderung? – Wir übernehmen diesen Schritt für Sie!

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