Fördermittel

Förderungen im Überblick– Bestand und Neubau, sowie Austausch Ihrer Heizanlage 

Energieausweis

Wer mit Erneuerbaren Energien heizt, wird vom Staat belohnt. Sowohl im Neubau als auch für den Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe gibt es attraktive Zuschüsse, als auch Finanzierungsmöglichkeiten. Das Marktanreizprogramm (MAP) wurde am 01. Januar 2021 durch die Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgelöst. Diese gelten für Maßnahmen an Bestandsgebäuden.  

Bei einer Sanierung haben Sie grundsätzlich die Wahl: Wird das Gebäude auf einen speziellen Effizienzhausstandard saniert, kann die Förderung über das KfW-Programm 151 erfolgen. Werden nur einzelne Maßnahmen, z.B. Heizungstausch, durchgeführt, können diese Kosten als Einzelmaßnahmen bei der BAFA gefördert werden. Auch eine Kombination aus beiden Programmen ist möglich.  

Gemeinsam mit einem unserer zugelassenen Energieberater suchen Sie die Richtige Förderung für sie raus. 

 Ab dem 1. Juli 2021 werden die KfW-Programme durch die BEG Effizienzhausförderung abgelöst. Die Einzelheiten zu diesem neuen Programm befinden sich noch in der Diskussion und werden daher in diesem Förderratgeber nicht ausführlich beschrieben. 

Gemeinsam mit ihnen und Ihrem Finanzierungspartner (z.B. Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank) beantragen wir die Förderungen. Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlenDie Förderprogramme 151, 152, 153, 430 und 431 werden am 01.07.2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude abgelöst. 

Fördermittelrechner

Beantworten Sie einige wenige Fragen zu Ihrem Projekt und Sie erhalten erste Informationen zu möglichen Höhe Ihres Zuschusses, zu technischen Anforderungen sowie zum richtigen Antragsverfahren.

Förderrechner Wärmepumpe | Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (waermepumpe.de)

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG)

Der Antrag ist online zu stellen und damit dabei nicht schief geht, steht Ihnen unser Fördermittelservice zur Verfügung. Wir reichen den Antrag für sie ein. Zuständig ist das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Im Falle einer Vollsanierung können die Wärmepumpe als Einzelmaßnahme und die Maßnahmen an der Gebäudehülle über die Effizienzhausförderung der KfW gefördert werden. Doppelförderungen sind dabei auszuschließen. 

Heizungsförderung für Privatpersonen im Überblick

Seit dem Start der Heizungsförderung am 27. Februar 2024 wurden per 31.12.2024 knapp 227.000 Zuschüsse an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen zugesagt.

Auch nach dem Jahreswechsel kann die Heizungsförderung sowie die dazugehörigen Ergänzungskredite der KfW weiterhin beantragt werden.

Link zur KFW Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW 

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen: 

Effizienzbonus

Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.

Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.

Klimageschwindigkeitsbonus

Sie erhalten den Klimageschwindigkeitsbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Sie

  • Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und
  • die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.

Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.

Hinweis: Eigentümerinnen oder Eigentümern der selbstgenutzten Wohneinheit in einer WEG bzw. in einem Mehrfamilienhaus können den Bonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen. 

Einkommensbonus

Sie erhalten den Einkommensbonus für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.

Hinweis: Eigentümerinnen oder Eigentümern der selbstgenutzten Wohneinheit in einer WEG bzw. in einem Mehrfamilienhaus können den Bonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen.

Emissionsminderungszuschlag

Sie erhalten den Emissionsminderungszuschlag, wenn Sie Biomasseanlagen errichten, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Emissionsminderungszuschlag beantragen, reduzieren sich die förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um pauschal 2.500 Euro. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen nach Abzug mindestens 300 Euro (brutto) betragen.

Förderungen im Neubau

Die KFW Förderprodukte im Überblick

Link zur KFW: Energieeffizient Bauen oder Kaufen – gefördert von der KfW | KfW

Wir unterstützen Sie bei allen Weiteren Förderungen der KFW wie: 

 

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